Sie sind Zeuge oder Verletzter einer Straftat?

Nutzen Sie Ihr Recht auf Beratung und Beistand.

Unterstützung von Zeugen.

Hilfe für Geschädigte.

Sie haben eine Ladung erhalten und sollen als Zeuge vernommen werden, befürchten aber, sich selbst oder etwa Ihren Arbeitgeber zu belasten? Sie überlegen, ob Sie einer Strafanzeige erstatten sollen oder möchten wissen, welche Pflichten und Rechte Sie als Opfer, Verletzter bzw. Geschädigter im Strafprozess haben? Möglicherweise fällt es Ihnen auch noch schwer, zu berichten, was überhaupt passiert ist und Sie wissen noch gar nicht, was Sie jetzt tun wollen?

Egal, worum es geht, Rechtsanwältin Dr. Keiser hört Ihnen unvoreingenommen zu. Dabei prüft sie Ihren Fall nicht nur juristisch, sondern nimmt auch Ihre persönliche Situation in den Blick. Frau Dr. Keiser informiert Sie umfassend über Ihre individuellen Handlungsmöglichkeiten und hilft Ihnen, herauszufinden, welches in Ihrer Lage die beste Option für Sie ist. Sie berät, unterstützt und vertritt Sie bei der Wahrnehmung Ihrer prozessualen Befugnisse. Dabei begleitet Rechtsanwältin Dr. Keiser Sie als Zeugenbeistand oder Verletztenbeistand zu Vernehmungen, verfasst Ihre Strafanzeige, vertritt Sie als Nebenkläger und im Klageerzwingungsverfahren.

Die Art und der Umfang der Hilfestellung richtet sich nach Ihren persönlichen Bedürfnissen, dem individuellen strafrechtlichen Beratungsbedarf und Ihrer strafprozessualen Stellung als Zeuge oder Geschädigter.