Selbstverständlich. Der Rechtsanwalt darf gleichzeitig mehrere Zeugen oder übrigens auch gleichzeitig mehrere Verletzte vertreten. Er muss aber darauf achten, dass kein Interessenkonflikt vorliegt. Er kann deshalb nicht zugleich Strafverteidiger und Zeugenbeistand sein. Wenn der Rechtsanwalt mehre Zeugen vertritt, von denen einer im Laufe des Verfahrens beschuldigt wird, muss er dieses Mandat daher niederlegen.