Entscheiden Sie nach einer individuellen Erstberatung, welcher Lösungsweg für Sie persönlich richtig ist.

Individuelle Erstberatung

Sie sind noch unentschlossen, ob Sie überhaupt einen Rechtsanwalt beauftragen wollen oder wissen nicht, ob wir die richtigen Ansprechpartner für Ihr individuelles Anliegen sind? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf und besprechen Sie dies mit Frau Rechtsanwältin Dr. Keiser persönlich.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihren individuellen Fall im Rahmen einer Erstberatung zu schildern und sich über mögliche Lösungsansätze zu informieren. Wenn Sie es wünschen, bietet Frau Dr. Keiser Ihnen einen solchen Beratungstermin auch online als Videokonferenz an. Aus Datenschutzgründen wird dafür ausschließlich das speziell für Rechtsanwälte und ihre Mandanten entwickelte Programm vOffice genutzt.

Eine solche Erstberatung zielt darauf ab, Ihnen eine Entscheidungsgrundlage dafür an die Hand zu geben, ob Sie ein weitergehendes Mandat erteilen wollen. Die Gebühren für die Erstberatung werden Ihnen angerechnet, wenn Sie sich dafür entscheiden, sich von Frau Dr. Keiser als Strafverteidigerin, Zeugenbeistand oder Opferanwältin vertreten zu lassen. Andernfalls sind Ihre Kosten begrenzt auf die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren. Diese betragen für Erstberatungen bis zu 190 EUR zzgl. MwSt. Das Gesetz sieht zudem für Post- und Telekommunikationsleistungen eine Pauschale von bis zu 20 EUR zzgl. MwSt. vor. Diese sog. Telefonpauschale berechnen wir bei Erstberatungen nur, wenn sie online erfolgen.

► Hier erhalten Sie weitere Informationen über die Anwaltskosten im Strafrecht.