Fahren ohne Fahrschein ist eine Straftat. Das Gesetz spricht in § 265a StGB von Leistungserschleichung. Danach wird das sog. Schwarzfahren mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Die meisten Schwarzfahrer werden erstmal zu einer Geldstrafe verurteilt. Wer die aber nicht bezahlt, erhält dann stattdessen eine Ersatzfreiheitsstrafe. Zwar gibt es die Möglichkeit, die Vollstreckung dieser Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit zu verhindern. Vielen Tätern gelingt das jedoch nicht, weil sie überhaupt nicht arbeitsfähig sind. Die Initiative Freiheitsfonds sammelt Spenden um Schwarzfahrer freizukaufen, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, aber am Ende doch im Gefängnis gelandet sind. Sie sammelt außerdem Unterschriften für eine Petition um zu erreichen, dass das Gesetz geändert und künftig niemand mehr für das Fahren ohne Fahrschein ins Gefängnis muss.