Rechtsanwältin Dr. Keiser vertritt Sie im Verfassungsbeschwerdeverfahren. Sie legt für Sie die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen ein und beantragt bei Bedarf den Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Wenn Sie darüber nachdenken, eine Verfassungsbeschwerde einzulegen, nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt auf und lassen Sie sich von Rechtsanwältin Dr. Keiser persönlich über das weitere Vorgehen beraten. Die Frist für die Einlegung und Begründung einer Verfassungsbeschwerde beträgt nur einen Monat. Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, im Rahmen einer individuellen Erstberatung sofort zu klären, ob die Einlegung einer Verfassungsbeschwerdeschrift für Sie persönlich empfehlenswert ist.
Eine Verfassungsbeschwerde kann jeder einlegen, der darlegt, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte verletzt worden zu sein. In Strafsachen richten sich viele Verfassungsbeschwerden gegen rechtskräftige Strafurteile. Manchmal meinen die Verurteilten, die Strafe sei nicht schuldangemessen und sehen darin einen Verstoß gegen das Willkürverbot. Oft geht es um die Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren oder des rechtlichen Gehörs in dem vorangegangenen Strafprozess. Zahlreiche Verfassungsbeschwerdeverfahren betreffen aber auch Zwangsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren wie die Wohnungsdurchsuchung oder Telekommunikationsüberwachung und natürlich die Untersuchungshaft.
Strafrechtliche Gutachten geben eine Antwort auf Ihre Fragen zum Strafrecht und helfen Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen. Die Erstellung eines Strafrechtsgutachtens kommt z.B. in Betracht,
Profitieren Sie von der wissenschaftlichen Expertise von Rechtsanwältin Dr. Keiser. Durch ihre langjährige Tätigkeit in Forschung und Lehre hat sie umfangreiche Erfahrung darin, komplexe Sachverhalte umfassend rechtlich zu überprüfen und die Lösungsansätze strukturiert, verständlich und überzeugend zu präsentieren. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf.