Verfassungsbeschwerden in Strafsachen und Strafrechtsgutachten.

Wissenschaftlich fundiert und praxistauglich.

 

 

Verfassungsbeschwerden in  Strafsachen

Rechtsanwältin Dr. Keiser vertritt Sie im Verfassungsbeschwerdeverfahren. Sie legt für Sie die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen ein und beantragt bei Bedarf den Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Wenn Sie darüber nachdenken, eine Verfassungsbeschwerde einzulegen, nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt auf und lassen Sie sich von Rechtsanwältin Dr. Keiser persönlich über das weitere Vorgehen beraten. Die Frist für die Einlegung und Begründung einer Verfassungsbeschwerde beträgt nur einen Monat. Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, im Rahmen einer individuellen Erstberatung sofort zu klären, ob  die Einlegung einer Verfassungsbeschwerdeschrift für Sie persönlich empfehlenswert ist.

Über Verfassungsbeschwerden mit Strafrechtsbezug

Eine Verfassungsbeschwerde kann jeder einlegen, der darlegt, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte verletzt worden zu sein. In Strafsachen richten sich viele Verfassungsbeschwerden gegen rechtskräftige Strafurteile. Manchmal meinen die Verurteilten, die Strafe sei nicht schuldangemessen und sehen darin einen Verstoß gegen das Willkürverbot. Oft geht es um die Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren oder des rechtlichen Gehörs in dem vorangegangenen Strafprozess. Zahlreiche Verfassungsbeschwerdeverfahren betreffen aber auch Zwangsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren wie die Wohnungsdurchsuchung oder Telekommunikationsüberwachung und natürlich die Untersuchungshaft.

Das müssen Sie über Verfassungsbeschwerden wissen:

  • Im Verfassungsbeschwerdeverfahren geht es einzig und allein darum, ob Sie in einem Ihrer Grundrechte verletzt worden sind. Das Bundesverfassungsgericht prüft jedoch nicht, ob und welche Fehler in dem vorhergehenden Gerichtsverfahren gemacht wurden.
  • In der Regel dauert es mindestens ein Jahr, bis eine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde vorliegt. Wenn der Grundrechtsverstoß offensichtlich und sonst nicht wiedergutzumachen ist, kann man aber ausnahmsweise eine einstweilige Anordnung beantragen, z.B. bei Untersuchungshaft.
  • Nur bis zu 2 % aller Verfassungsbeschwerden sind erfolgreich. Die allermeisten werden nicht einmal zur Entscheidung angenommen. Das Bundesverfassungsgericht schreibt in diesen Fällen normalerweise keine Begründung. Der Beschwerdeführer erfährt dann nicht, warum die Beschwerde nicht angenommen wurde. 
  • Ob eine Verfassungsbeschwerde eingelegt werden sollte oder nicht, ist nicht nur eine rechtliche, sondern immer eine höchstpersönliche und menschliche Frage.  Wenn Sie von dem Grundrechtsverstoß überzeugt sind oder erst dann wieder zur Ruhe kommen können, wenn wirklich alles geprüft und versucht worden ist, nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin

Strafrechtsgutachten

Strafrechtliche Gutachten geben eine Antwort auf Ihre Fragen zum Strafrecht und helfen Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen. Die Erstellung eines Strafrechtsgutachtens kommt z.B. in Betracht,

  • wenn Sie prüfen lassen wollen, ob eine Straftat vorliegt, wegen der Sie eventuell in einem Zivilprozess Schadensersatz verlangen können
  • wenn Sie wissen wollen, welchen Strafbarkeitsrisiken Sie in Ihrer beruflichen Position ausgesetzt sind und wie Sie es vermeiden können, sich strafbar zu machen
  • wenn Sie bereits von einem Rechtsanwalt für Strafrecht vertreten werden, aber eine zweite Meinung einholen möchten oder dessen Strategie wissenschaftlich untermauern lassen wollen.

Profitieren Sie von der wissenschaftlichen Expertise von Rechtsanwältin Dr. Keiser. Durch ihre langjährige Tätigkeit in Forschung und Lehre hat sie umfangreiche Erfahrung darin, komplexe Sachverhalte umfassend rechtlich zu überprüfen und die Lösungsansätze strukturiert, verständlich und überzeugend zu präsentieren. Nehmen Sie  unverbindlich Kontakt auf.