Fahren ohne Fahrschein ist eine Straftat. Das Gesetz spricht in § 265a StGB von Leistungserschleichung. Danach wird das sog. Schwarzfahren mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Die meisten Schwarzfahrer werden erstmal zu einer Geldstrafe verurteilt. Wer die aber nicht bezahlt, erhält dann stattdessen eine Ersatzfreiheitsstrafe. Zwar gibt es die Möglichkeit,...Weiterlesen
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