Datum

April 20, 2021
Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 wurde das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geändert. Dies betrifft auch auch die Gebührentatbestände für die Anwaltstätigkeit im Strafrecht und Disziplinarrecht. Eine Übersicht über die aktuellen Anwaltsgebühren für Strafverteidigung, Vertretung von Nebenklägern und Verletzten sowie Zeugenbeistandschaft finden Sie bei unseren Information zu den Kosten.  
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