Arbeitsstrafrecht, Beamtenstrafrecht, Medizinstrafrecht und Sozialstrafrecht spielen in der Praxis eine große Rolle und verlangen juristisches Spezialwissen. Zu den wichtigsten Vorschriften des Arbeits- und Sozialstrafrechts ist jetzt bei Nomos ein neuer Kommentar erschienen.
Rechtsanwältin Dr. Keiser kommentiert darin die Strafvorschriften zum Schutz von Geheimnissen aus dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) und dem Strafgesetzbuch (StGB): Die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen nach § 23 GeschGehG hat die früheren Vorschriften §§ 17-19 aus dem UWG ersetzt. Die Verletzung von Privatgeheimnissen ist in § 203 StGB geregelt. Bei § 206 StGB geht es um die Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses.