Für Zeugen gilt seit dem 24.08.2017 folgende Regelung: Wenn die Ladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt, sind Zeugen ab sofort verpflichtet auch vor der Polizei und anderen Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft wie Zoll- oder Finanzbeamten zu erscheinen.Weiterlesen