Das Gesetz sieht in § 68b der Strafprozessordnung ausdrücklich vor, dass Zeugen sich eines anwaltlichen Beistands bedienen können. Der Zeugenbeistand berät und unterstützt den Zeugen. – So, wie übrigens auch ein Steuerberater dem Steuerpflichtigen bei der Erfüllung von dessen Aufgaben hilft. Doch während viele Menschen sich bei ihrer Steuererklärung ganz selbstverständlich von einem Steuerberater helfen lassen,...Weiterlesen
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