Ja, es ist normal, dass der Veracht des Meineids auch zu einem entsprechenden Ermittlungsverfahren führt. Schließlich ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet einzuschreiten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Wenn also der Anfangsverdacht besteht, dass ein Zeuge eine falsche Aussage gemacht und dann anschließend geschworen hat, dass diese Aussage wahr ist, dann muss die Staatsanwaltschaft den...Weiterlesen