Am Anfang der Beratung haben viele Mandanten Sorge, dass sie einen schlechten Eindruck machen, wenn sie keine Aussage machen. Manche glauben sogar, dass ihr Schweigen als Schuldeingeständnis gewertet wird. Das trifft aber nicht zu. Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung erneut bestätigt, dass es einem Beschuldigten oder Angeklagten nicht zu seinem Nachteil ausgelegt werden...Weiterlesen