Am Anfang der Beratung haben viele Mandanten Sorge, dass sie einen schlechten Eindruck machen, wenn sie keine Aussage machen. Manche glauben sogar, dass ihr Schweigen als Schuldeingeständnis gewertet wird. Das trifft aber nicht zu. Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung erneut bestätigt, dass es einem Beschuldigten oder Angeklagten nicht zu seinem Nachteil ausgelegt werden...Weiterlesen
Das Gericht verhandelt nun allein gegen seinen ehemaligen Mitarbeiter weiter. Dessen Verteidigung wird während des laufenden Verfahrens keine Erklärungen gegenüber der Presse abgeben.Weiterlesen
Für Zeugen gilt seit dem 24.08.2017 folgende Regelung: Wenn die Ladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt, sind Zeugen ab sofort verpflichtet auch vor der Polizei und anderen Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft wie Zoll- oder Finanzbeamten zu erscheinen.Weiterlesen