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Aktuelles
Das Gericht verhandelt nun allein gegen seinen ehemaligen Mitarbeiter weiter. Dessen Verteidigung wird während des laufenden Verfahrens keine Erklärungen gegenüber der Presse abgeben.
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Für Zeugen gilt seit dem 24.08.2017 folgende Regelung: Wenn die Ladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt, sind Zeugen ab sofort verpflichtet auch vor der Polizei und anderen Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft wie Zoll- oder Finanzbeamten zu erscheinen.
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